Ratgeber · 12.8.2026 · 6 Min.
Die Selbstbewertung «verantwortungsvolle KI» in KMU: Erkenntnisse aus einem operativen Schweizer Motor
Beitrag zu den Bundesarbeiten zur Regulierung der KI: fünf Erkenntnisse aus der Praxis des KarmaScore und ein offener Vorschlag für ein Referenzpanel von 30 Schweizer KMU.
Weshalb dieser Beitrag
Dieser Text ist die öffentliche Fassung eines Beitrags an die Bundesstellen, die die schweizerische Regulierung der künstlichen Intelligenz vorbereiten. Er erfolgt freiwillig, unaufgefordert, und verpflichtet allein seinen Verfasser — der sein Interesse vorweg offenlegt: AI-Karma entwickelt und vermarktet den hier beschriebenen Motor zur Selbstbewertung.
Seine These lässt sich in drei Sätzen sagen. Schweizer KMU sind den Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung bereits ausgesetzt, ohne Compliance-Funktion und ohne Referenzrahmen, um sich einzuordnen. Ein operativer Motor zur Selbstbewertung liefert seit 2026 Betriebserkenntnisse — aus Demonstrationen und aus dem Austausch mit KMU und Empfehlungspartnern, ohne Erhebung der Antworten, von der Konzeption her. Diese Erkenntnisse können den rechtlich nicht verbindlichen Instrumenten dienen, die der Bund prüft.
Der Kontext, aus Sicht eines KMU
Der regulatorische Kalender ist Realität geworden: Die verbotenen Praktiken der europäischen Verordnung (Art. 5) gelten seit dem 2. Februar 2025 und die Transparenzpflichten (Art. 50) seit dem 2. August 2026 — eine Frist, die der «Digital Omnibus KI» beibehalten hat, während er das Regime der Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III verschob, das nun am 2. Dezember 2027 erwartet wird. Über ihren räumlichen Anwendungsbereich (Art. 2) erfasst die Verordnung Schweizer KMU, die Kunden in der Europäischen Union bedienen oder sich in europäische Wertschöpfungsketten einfügen.
Auf Schweizer Seite hat der Bundesrat am 12. Februar 2025 die Richtung festgelegt: Ratifikation der Rahmenkonvention des Europarats über KI, von der Schweiz am 27. März 2025 unterzeichnet; Vorentwurf zur Umsetzung, dem EJPD auf Ende 2026 übertragen; und ein Massnahmenplan rechtlich nicht verbindlicher Instrumente — Selbstdeklaration, Branchenvereinbarungen, Standards — dem UVEK auf dieselbe Frist übertragen.
Dazwischen stehen die KMU allein: zu klein für eine Compliance-Funktion, spezialisierte Beratung häufig ausserhalb des Budgets, widersprüchliche Informationen. Diese Lücke dokumentiert unsere Arbeit.
Der Motor in Kürze
Der KarmaScore misst die Reife einer Organisation im Bereich «verantwortungsvolle KI» anhand von 24 Indikatoren in vier Dimensionen — Technologie, Compliance, Umwelt, Gesellschaft — auf einer Skala von 0 (nicht vorhanden) bis 4 (systematisch). Die Branchengewichtungen sind bei 40 % pro Achse gedeckelt, und der Gesamtscore von 100 ist exakt zerlegbar: Jeder Punkt lässt sich einem bestimmten Indikator zuordnen, eine Eigenschaft, die ein reproduzierbarer automatisierter Test überprüft. Die vollständige Methode ist veröffentlicht (/methodologie).
Ein Klassifikator für die KI-Verordnung deckt die räumliche Anwendbarkeit (Art. 2), die Umqualifizierung der Rollen (Art. 25), die verbotenen Praktiken (Art. 5), das hohe Risiko (Anhang III und Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3) sowie die Transparenz (Art. 50) ab, mit einer Rechtsversionierung: Jede Bewertung nennt den Rechtsstand ihres Datums (/aiact).
Erklärte Grenzen: Der Vergleich zwischen Unternehmen beruht noch auf einem synthetischen Panel, und das zugehörige Label ist in einer Alpha-Fassung, mit dokumentierter Governance, deren Wesentliches auf ai-karma.ch/methodologie öffentlich wiedergegeben wird und die benennt, was sie nicht bescheinigt. Diese Transparenz über die Grenzen gehört zur Methode.
Fünf Erkenntnisse aus der Praxis
Erste Erkenntnis: Die erste Frage eines KMU lautet nicht «wie werde ich konform», sondern «bin ich betroffen, und in welcher Rolle». Am systematischsten übersehen wird die Umqualifizierung nach Art. 25 — ein KMU, das ein KI-System eines Dritten anpasst oder umbenennt, kann rechtlich zum Anbieter werden, ohne es zu wissen. Jedes für KMU bestimmte Instrument sollte mit dieser Verortung beginnen, vor jeder Liste von Pflichten.
Zweite Erkenntnis: Die Transparenz ist der am unmittelbarsten umsetzbare Einstieg. Die Pflichten aus Art. 50 sind in wenigen Minuten verstanden und ohne externe Beratung umgesetzt. Ein schweizerisches nicht verbindliches Instrument, das bei der Transparenz ansetzt, erzielte rasch sichtbare Ergebnisse — und etablierte die Gewohnheit der Selbstbewertung.
Dritte Erkenntnis: Ein Score ist nur glaubwürdig, wenn er vollständig erklärbar ist. Kann ein Unternehmen nicht jeden Punkt seines Scores auf eine bestimmte Antwort zurückführen, wird die Selbstbewertung zur Blackbox — und die Blackbox erzeugt «Compliance-Washing». Die exakte Erklärbarkeit ist eine Architekturanforderung, keine Verfeinerung.
Vierte Erkenntnis: Die Branchendifferenzierung ist unerlässlich, muss aber begrenzt sein. Die Risiken einer Gesundheitspraxis und eines Online-Handels haben nicht dieselbe Struktur; ohne Deckelung werden die Branchengewichtungen jedoch zu einem Weg der Score-Optimierung. Unser Deckel von 40 % pro Achse ist eine diskutable Wahl — dass es einen Deckel gibt, ist es nicht.
Fünfte Erkenntnis: Eine Selbstdeklaration gilt nur datiert und versioniert. Ohne öffentlichen, versionierten Referenzrahmen und ohne Angabe des anwendbaren Rechtsstands sind zwei Bescheinigungen nicht vergleichbar, und das Instrument verliert mit der Zeit an Wert.
Was dies für ein schweizerisches nicht verbindliches Instrument nahelegt
Behält der Bund die Selbstdeklaration oder die Labelvergabe unter seinen nicht verbindlichen Massnahmen bei, legt die Praxis fünf Funktionskriterien nahe: ein öffentlicher und versionierter Referenzrahmen; eine exakte Erklärbarkeit des Ergebnisses; ein kostenloser und leichter Einstieg von weniger als zwei Stunden für ein KMU; eine Ausrichtung an den Grundsätzen der Konvention des Europarats — Transparenz, menschliche Kontrolle, Nichtdiskriminierung, Verantwortlichkeit; und ein nationaler Vergleichsmassstab.
Dieses letzte Kriterium bezeichnet das fehlende Glied: Heute existiert kein öffentlicher Referenzmassstab der KI-Reife von Schweizer KMU — die verfügbaren Erhebungen messen Verbreitung und Wahrnehmung, nicht die Reife anhand überprüfbarer Indikatoren. Ohne Messung im Feld wird sich ein nationales Instrument blind kalibrieren.
Offener Vorschlag: ein Referenzpanel von 30 KMU
Wir schlagen vor, ein Panel von 30 branchenmässig diversifizierten Schweizer KMU zu bilden, bewertet nach einem veröffentlichten Protokoll, mit öffentlicher Wiedergabe anonymisierter Ergebnisse. Dieses Panel ergäbe den ersten Schweizer Referenzmassstab der Reife von KMU im Bereich «verantwortungsvolle KI» — eine empirische Grundlage, die den Arbeiten des EJPD und des UVEK unmittelbar dient, zu bescheidenen Kosten.
AI-Karma ist bereit, dieses Panel mit einer Bundesstelle oder einem von ihr bezeichneten Partner mitzugestalten, die Methode zu veröffentlichen und die Ergebnisse zu teilen. Da der Motor öffentlich ist, dauert eine Demonstration dreissig Minuten (/contact).
Häufige Fragen
Verpflichtet dieser Beitrag den Bund?
Nein. Es handelt sich um einen freiwilligen Beitrag eines privaten Akteurs zu den laufenden Arbeiten, der allein seinen Verfasser verpflichtet. Das kommerzielle Interesse ist offengelegt: AI-Karma entwickelt und betreibt den beschriebenen Motor.
Was ist das Referenzpanel von 30 KMU?
Eine Stichprobe von 30 branchenmässig diversifizierten Schweizer KMU, bewertet nach einem veröffentlichten Protokoll, mit anonymisierter und öffentlicher Wiedergabe. Ziel: den ersten Schweizer Referenzmassstab der Reife von KMU im Bereich verantwortungsvolle KI zu schaffen, den es heute nicht gibt.
Wie kann auf diesen Beitrag reagiert werden?
Über die Kontaktseite der Website. Ein Austausch von dreissig Minuten genügt für eine Demonstration des Motors und für das Teilen der Erkenntnisse aus der Praxis.
Und Ihr Unternehmen, wo steht es?
Score über 24 Indikatoren, Einstufung nach der KI-Verordnung, Massnahmenplan — 15 Minuten, kostenlos, ohne Konto.