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Rechtsbeobachtung · Prüfungsregister

Was sich am Referenzrahmen geändert hat, und wann

Ein juristischer Referenzrahmen, der sich nicht bewegt, ist veraltet. Diese Seite führt das Register seiner Prüfungen: das Datum, was geprüft wurde, was sich geändert hat. Es wird nur ergänzt — eine eingetragene Prüfung wird nie umgeschrieben.

Geltende Rechtsversion2026-08-28

Gesetzt durch die Prüfung des Registers mit dem Titel Zitierte Pflichten werden zu gemessenen Pflichten

02Datiertes Register

Das Prüfungsregister

7 Rechtsprüfungen seit dem 9.7.2026; der methodische Referenzrahmen blieb bei v1.0.

  1. 28.8.2026Referenzrahmen v1.0

    Zitierte Pflichten werden zu gemessenen Pflichten

    Drei zwingende Pflichten wurden im Fragebogen zitiert, ohne dass eine Frage sie gemessen hätte: jede Verletzung dokumentieren und dem EDÖB melden, wenn ein hohes Risiko besteht (Art. 24 DSG, Art. 15 Abs. 4 DSV), Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 7 DSG) sowie die verbotenen Praktiken (Art. 5 KI-Verordnung). Die betroffenen Fragen und Stufen wurden erweitert; Anzahl der Indikatoren, Gewichte und Berechnung des Scores bleiben unverändert.

  2. 27.8.2026Referenzrahmen v1.0

    Die Dimension Umwelt erhält ihre ersten zwingenden Verankerungen

    VREG Art. 5, 8 und 9 Abs. 3 sowie EnEV Art. 4 Abs. 2, in ihren konsolidierten Fassungen nachgelesen, für das Lebensende der Geräte und die Beschaffung — Messen und Senken des Fussabdrucks bleiben freiwillig. Dieselbe Prüfung: die Rechtsgrundlagen der Lieferketten-Signale des Verzeichnisses (Art. 9, 16, 17 und 6 Abs. 3 DSG) und der durch einen Vorfall ausgelösten Pflichten (Art. 24 DSG, Art. 26 Abs. 5 KI-Verordnung, Art. 15 Abs. 4 DSV).

  3. 26.8.2026Referenzrahmen v1.0

    Verankerung im Schweizer Recht ausserhalb des Datenschutzes

    Art. 328b OR (Daten von Arbeitnehmenden und Bewerbenden), Art. 26 ArGV 3 (Überwachung am Arbeitsplatz), Art. 3 GlG und Art. 8 BV (Nichtdiskriminierung), Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG, Art. 2 und 10 URG. Die Dimension Umwelt bleibt ohne zwingende Verankerung und wird als solche dokumentiert: null von sechs Indikatoren.

  4. 2.8.2026Referenzrahmen v1.0

    Der Anwendungsbeginn von Art. 50 an Primärquellen überprüft

    Kein Aufschub: Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Präzisierung von Art. 99 Abs. 6 für KMU — es gilt der niedrigere der beiden Höchstbeträge, genau das Gegenteil der allgemeinen Regel.

  5. 31.7.2026Referenzrahmen v1.0

    Der «Digital Omnibus KI» ist identifiziert, der Kalender konsolidiert

    Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und seit dem 27. Juli in Kraft. Sie verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und belässt Art. 50 beim 2. August 2026. Verankerungen des Referenzrahmens unverändert.

  6. 14.7.2026Referenzrahmen v1.0

    Prüfung unserer eigenen Bearbeitungen

    Reichweitenmessung ohne Cookies in der Datenschutzerklärung deklariert. Diese Prüfung betrifft, was wir bearbeiten, nicht das Raster: Die Verankerungen des Referenzrahmens bleiben unverändert.

  7. 9.7.2026Referenzrahmen v1.0

    Erstfassung des Referenzrahmens

    24 Indikatoren in vier Dimensionen, Reifegradskala von 0 bis 4, branchenspezifische Gewichtungsprofile mit einer Obergrenze von 40 % je Achse, Label-Schwelle bei 70 von 100, synthetisches Referenzpanel.

Massgebend ist die Version des Motors, nicht die eines Dokuments: Sie erscheint auf Ihren Exporten und in Ihren Dossiers. Prüfungen, die die Score-Berechnung berühren, würden die Version des methodischen Referenzrahmens erhöhen; bisher hat das keine getan.

03Regulatorischer Fristenplan

Was die nächste Prüfung auslösen wird

Die kommenden Fristen, so wie sie im Referenzrahmen geführt werden. Jede öffnet einen Abgleich zwischen dem Referenzrahmen und dem in Kraft getretenen Text; was daraus folgt, steht oben, mit Datum.

  1. 2.12.2026BevorstehendEU

    KI-Verordnung — neue Verbote und Ende der Kennzeichnungsfrist

    Neue Verbote nach Art. 5 (Generatoren nicht einvernehmlicher intimer Bilder, CSAM); Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50(2)) generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden.

  2. 31.12.2026BevorstehendSchweiz

    Schweiz — Vorentwurf eines KI-Gesetzes erwartet

    Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarats über KI (im März 2025 unterzeichnet): Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Aufsicht. Vernehmlassung bis Ende 2026 erwartet; erste Gesetzesänderungen frühestens 2027. Sektorieller Ansatz, kein Querschnittsgesetz.

  3. 2.12.2027BevorstehendEU

    KI-Verordnung — Pflichten für hohes Risiko nach Anhang III (durch den Omnibus VERSCHOBEN)

    Eigenständige Systeme der Bereiche von Anhang III (Rekrutierung und HR, Kredit, Tarifierung in der Lebens- und Krankenversicherung, Bildung, Biometrie, wesentliche Dienstleistungen usw.): vollständige Pflichten der Anbieter und der Betreiber (Art. 26: kompetente menschliche Aufsicht, Kontrolle der Eingabedaten, Protokolle mindestens 6 Monate, Information der Arbeitnehmenden und der betroffenen Personen usw.). Ursprüngliches Datum vom 2. August 2026 um 16 Monate verschoben.

  4. 2.8.2028BevorstehendEU

    KI-Verordnung — hohes Risiko nach Anhang I (KI in regulierten Produkten)

    Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug usw., die KI enthalten und den sektoriellen Produktvorschriften unterliegen.